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Aktuelles

Aktualisierte Corona-Schutz-Verordnung gültig ab 20.04.2020

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 20.04.2020
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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gemäß dem Kabinettsbeschluss vom 17.04.2020 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) gelockert.

Untersagt bleiben allerdings weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art mit Ausnahme unvermeidbarer Zusammenkünfte, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung von Prüfungen notwendig sind.

Geschlossen bleiben aber prinzipiell jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr, inkl. Angebote von Bildungseinrichtungen, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Sprach- und Integrationskurse der Integrationskursträger sowie Musikschulen.

Ausgenommen sind hingegen staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung sowie Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Vorbereitung und Durchführung der Kammerprüfungen für das laufende Ausbildungsjahr

Erlaubt ist zudem explizit die Öffnung von Hochschulen und Berufsakademien sowie Ausbildungseinrichtungen der Behörden.

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

Für Fragen ist täglich von 7-18 Uhr (am Wochenende von 12-18 Uhr) die Hotline 0800 100 0214 geschaltet.

Zuletzt geändert am: 30.04.2020 um 13:35

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Online-Seminar 'Fördermöglichkeiten in Zeiten von Corona'

Datum und Uhrzeit
17.04.2020 (14:00 Uhr)
Ende
17.04.2020 (15:00 Uhr)
Referent
IQ
Kategorie
Weiterbildungen

Um den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Inhalte:

  *   Förderungen des Bundes und Sachsen

  *   mögliche Kredite und Bürgschaften

  *   Steuererleichterungen

  *   sonstige lokale Förderungen

  *   Kurzarbeitergeld

Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:

Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50

Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.

Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.

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